Am 25.Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union in Kraft. Natürliche Personen erhalten mit der Verordnung eine Reihe von Rechten, wie Verantwortliche mit personenbezogenen Daten umgehen. Gut für uns als Privatpersonen – für Unternehmen bedeutet dies viele verschärfte Auflagen im Umgang mit Daten.
Zu den Rechten gehörten u.a.
– Auskunftsrecht
– Widerspruchsrecht
– Recht auf Berichtigung
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
– Recht auf Datenübertragbarkeit
– Recht auf Löschung
Grundsätzlich sind von der neuen Verordnung alle Unternehmen betroffen, die innerhalb der Europäischen Union personenbezogene Daten vermarkten, nachverfolgen oder bearbeiten. Auch Unternehmen aus dem B2B sind betroffen, denn auch hier werden personenbezogene Daten erhoben. Nach Art. Nr. 1 DSGVO sind personenbezogene Daten Angaben jeglicher Art, die sich auf eine zumindest theoretisch identifizierbare Person beziehen. Kontaktdaten wie Name und Emailadresse zählen also dazu.
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Mit Salesforce können Prozesse DSGVO konform abgebildet werden. Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne.